Wasserabweisende Oberflächen

Unter einer Hydrophobierung, auch Imprägnierung genannt, versteht man eine Schutzmassnahme an Fassaden, mineralischen Wand- und Bodenflächen und Ingenieurbauwerken gegen Witterungseinflüsse (hydrophob - wasserabweisend) und Schmutz bei saugenden bis stark saugenden Materialien (z.B. Sandstein, Klinker, Beton, Naturstein u.ä.). Die Produkte sind farblos, lösungsmittelfrei, gut penetrierend, wasserdampfdurchlässig, verfestigend, lichtecht und wetterbeständig. Die hydrophobierende Behandlung ist immer der letzte Arbeitsgang einer Fassadensanierungsmaßnahme und die erste bei einer Fassadenschutzmassnahme. Es müssen alle Reparaturarbeiten abgeschlossen sein, da nach einer Hydrophobierung Haftungsschwierigkeiten für mineralische Mörtel und ähnliches nicht ausgeschlossen werden können.

Hydrophobierungsarbeiten an Bauwerken und Bauteilen der Bundesverkehrswege unterliegen bestimmten Anforderungen hinsichtlich der Auftragsmenge des Hydrophobierungsstoffes und einer entsprechenden Qualitätskontrolle. Informationen befinden sich  im Untermenü "ZTV-ING Teil 3 Abschnitt 4".

Wir verwenden nur Stoffe die ihre Leistungsfähigkeit im Rahmen unabhängiger Tests bei Prüfinstituten nachgewiesen haben. Im Rahmen von Beschichtungsarbeiten im öffentlichen Verkehrswegebau und im allgemeinen Hochbau werden Produkte verwendet, die von der Bundesanstalt für Straßenwesen  (BASt) zugelassen sind.

Hydrophobierung nach ZTV-ING Teil 3 Abschnitt 4

Eine hohe Ausführungsqualität von OS-1 Systemen setzt den regelwerksgerechten Einsatz der Produkte sowie einen qualifizierten Umgang damit voraus.

Es müssen Probeflächen angelegt und die Randbedingungen hinsichtlich Betoneigenschaften und Feuchtebedingungen festgelegt werden.

Weiterhin darf auf einen Qualitätsnachweis im Rahmen der Eigenüberwachung mit dem vorgeschriebenen Messverfahren nicht verzichtet werden.

Ablauf der Prüfung:

1. Null-Messung des Betons und Anlegen von 3 Vergleichsflächen nach ZTV-ING Teil 3 Abschnitt 4 Punkt 8.4.5

Die Betonfeuchte darf bei der Applikation nicht höher als 3 % sein, siehe Bericht (BASt) 11/2005AP 02/211 und ZTV-ING Teil 3 Abschnitt 4 Punkt 8.4.4.
Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (ABP) des eingesetzten Materials muss am Bauwerk vorliegen.

2. Vergleichsflächenmessung nach ZTV-ING Teil 3 Abschnitt 4 Punkt 8.4.5 und AP 02/211

Nach erfolgreichem Nachweis des vorgeschriebenen Hydrophobierungswertes an den Vergleichsflächen kann das OS-1 appliziert werden.
Das ABP des eingesetzten Materials muss bei der Probeflächenmessung am Bauwerk vorliegen.

3. Messung der Applikation und Erstellung eines Prüfberichtes zur Vorlage bei Auftraggeber

Nach ZTV-ING Teil 3 Abschnitt 4 Punkt 8.5 Anhang C und AP 02/211 der BASt

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